Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Steindl Metallverarbeitung GmbH

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Steindl Metallverarbeitung GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote der Steindl Metallverarbeitung GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.

(3) Technische Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§4 Lieferzeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässen, Streik oder sonstigen Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

§5 Fertigung nach Kundenzeichnung

(1) Die Fertigung erfolgt nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Zeichnungen, Modellen, CAD-Daten oder technischen Spezifikationen.

(2) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit der bereitgestellten Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

(3) Änderungen an bereits freigegebenen Fertigungsunterlagen können zusätzliche Kosten und Lieferzeitverlängerungen verursachen.

§6 Wareneingangsprüfung und Mängelrüge

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.

(2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.

(3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

§7 Gewährleistung

(1) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate ab Lieferung.

(3) Eine Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Verwendung, Veränderung oder Weiterbearbeitung der gelieferten Produkte.

§8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Steindl Metallverarbeitung GmbH.

(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern.

§9 Haftung

(1) Die Haftung der Steindl Metallverarbeitung GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Durlangen.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwäbisch Gmünd.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Steindl Metallverarbeitung GmbH

Ludwig-Bölkow-Straße 1/1

73568 Durlangen

Deutschland