Terms and conditions
Steindl Metallverarbeitung GmbH
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§ 1 Geltungsbereich
- (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Steindl Metallverarbeitung GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- (2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- (1) Angebote der Steindl Metallverarbeitung GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
- (2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
- (3) Technische Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen und für den Auftraggeber zumutbar sind, bleiben vorbehalten.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- (1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- (2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- (4) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 4 Lieferzeit
- (1) Liefertermine und Lieferfristen gelten als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- (2) Lieferfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässen, Streik oder sonstigen Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs.
- (3) Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.
§ 5 Fertigung nach Kundenzeichnung
- (1) Die Fertigung erfolgt nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Zeichnungen, Modellen, CAD-Daten oder technischen Spezifikationen.
- (2) Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit der bereitgestellten Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
- (3) Änderungen an bereits freigegebenen Fertigungsunterlagen können zusätzliche Kosten und Lieferzeitverlängerungen verursachen.
§ 6 Wareneingangsprüfung und Mängelrüge
- (1) Der Auftraggeber hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
- (2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.
- (3) Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
§ 7 Gewährleistung
- (1) Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- (2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer 12 Monate ab Lieferung.
- (3) Eine Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Verwendung, Veränderung oder Weiterbearbeitung der gelieferten Produkte.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- (1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der Steindl Metallverarbeitung GmbH.
- (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern.
§ 9 Haftung
- (1) Die Haftung der Steindl Metallverarbeitung GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- (2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- (3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Durlangen.
- (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Schwäbisch Gmünd.
- (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Steindl Metallverarbeitung GmbH
Ludwig-Bölkow-Straße 1/1
73568 Durlangen
Deutschland
